Lehrgänge

    Grundausbildung - Truppmannausbildung

    Truppmann I (ehemals Grundlehrgang)
    Ein 70-stündiger Lehrgang ist erforderlich, bevor bei der Freiwilligen Feuerwehr Mitglieder freiwillig an Brand- und Hilfeleistungseinsätzen teilnehmen dürfen. In praktischen Übungen und theoretischen Unterweisungen lernen alle neu angehenden Feuerwehrmitglieder die für den Einsatzdienst notwendigen Fertigkeiten. Der Truppmann I ist die erste Ausbildungsstufe in der Laufbahn eines Feuerwehrmitgliedes.


    Truppmann II
    Als nächstes steht nun die über zwei Jahre dauernde, 80-stündige Standortausbildung in den jeweiligen Ortsfeuerwehren auf dem Programm. Erst danach ist die bei der Feuerwehr so genannte Truppmann II Ausbildung vollständig abgeschlossen und der Weg für die Teilnahme an weiteren Fach- und Führungslehrgängen frei.

    Die Ausbildung endet mit dem Absolvieren der 80 geforderten Ausbildungsstunden innerhalb von maximal 2 Jahren. Die 80 Stunden sind in einzelne Themenbereiche des Feuerwehrwesens eingeteilt und entsprechend ihrer Wertigkeit gegliedert. Ist der geforderte Stundennachweis erfüllt, so bescheinigt der Gemeindebrandmeister dem Absolventen das Bestehen des "Truppmann II". Innerhalb der TM II-Ausbildung können bereits die Lehrgänge "Sprechfunker und Atemschutz" besucht werden.

     


    Technische Lehrgänge

    Maschinist (Ma)
    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen des Fahrzeuges und der maschinell angetriebenen Geräte des Fahrzeugs. Vorraussetzung für die Ausbildung zum Maschinisten ist die abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann (TM I und TM II) und die Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse (B, C1 oder C). Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 35 Stunden und findet in einem Lehrgang auf Landkreisebene statt.

    Sprechfunker im Bereich BOS (Me)
    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mittels der im Feuerwehrdienst üblichen Sprechfunkgeräten. Voraussetzung für die Ausbildung ist der erfolgreich abgeschlossene Truppmann I Lehrgang. Die mindestens 16-stündige Ausbildung wird auf Landkreisebene durchgeführt.

    Atemschutzgeräteträger (AGT)
    Lehrgang für Feuerwehrmitglieder, die unter Verwendung umluftunabhängiger Atemschutzgeräte eingesetzt werden. Neben der technischen Einweisung liegt ein Ausbildungsschwerpunkt in der Vermittlung der Einsatztaktik und dem Erkennen und Beurteilen von Gefahren während des Einsatzes unter Atemschutz. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nicht über 50 Jahre alt sein und müssen erfolgreich den Truppmann I Lehrgang abgeschlossen haben. Empfohlen, aber nicht zwingend vorrausgesetzt, wird zuvor der Besuch des Sprechfunkerlehrgangs. Vor Beginn der Ausbildung muss vom Absolventen ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Tauglichkeit nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26, Gruppe 3, vorlegen. Die mindestens 28 Stunden dauernde Ausbildung wird auf Landkreisebene durchgeführt.

    Für die Befähigung als AGT muss jährlich mindestens eine Übung oder ein Realeinsatz unter Atemschutz und eine Belastungsprüfung in der Übungstrecke der FTZ Sögel absolviert werden. Zusätzlich muss die ärztliche Untersuchung nach G26-3 mindestens alle drei Jahre wiederholt werden.

     


    Führungslehrgänge

    Truppführer
    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Unter einem Trupp versteht man eine Einheit aus zwei oder drei Feuerwehrmitgliedern. Lehrgangsvoraussetzung: Truppmannausbildung (Teil 1 und 2)
    Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden

    Gruppenführer
    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis Gruppenstärke.

    Lehrgangsvoraussetzungen:

    * Lehrgang "Truppführer"
    * Lehrgang "Sprechfunker"
    * ein weiterer technischer Lehrgang

    Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden
    Der Lehrgang wird in zwei Abschnitten zu je 35 Stunden durchgeführt.

    Zugführer
    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.

    Lehrgangsvoraussetzung: Lehrgang "Gruppenführer"
    Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden
    Der Lehrgang wird in zwei Abschnitten zu je 35 Stunden durchgeführt.

     

     

    "Dies ist nur ein kleiner Einblick in das Lehrgangsangebot. Es gibt noch viele weitere Lehrgänge, die von den Kameraden und Kameradinnen besucht werden können."