Gemeindekommando

     

     

     

    Gemeindebrandmeister
    1.HBM Marco Lögering

     

     

    Stellv. Gemeindebrandmeister
    HBM Thomas Fangmeyer

                                                
       

    Zugführer Zug 1
    OBM Jürgen Fischer

         Zugführer Zug 2   
    OBM Michael Egbring

    Sicherheitsbeauftrager / Kassenwart
    HBM Andreas Schlicker

         

     

    Gruppenführer
    HLM Detlef Korte

     

    Jugendfeuerwehrwart
    HFM Tim Leveling

     

    Kinderfeuerwehrwart
    HLM Jürgen Hopmann

         

    Gerätewart
    OLM Andreas Oortmann

    Schriftführer
    HLM Sebastian Borgel

    Beisitzer
    HFM Nico Venker

         

    Beisitzer
    HFM Tim Fischer

    Vertreter des Musikzuges
    Jürgen Laumann

     

    Vertreter der Gemeindeverwaltung
    Uwe Hilling

     

     

     

    Das Gemeindekommando unterstützt den Gemeindebrandmeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Es bereit insbesondere die Maßnahmen vor, die dem unverzüglichem Einsatz der Frewilligen Feuerwehr innerhalb der Gemeinde Emsbüren und auf Anforderung in angrenzenden Gemeinden sicherstellen. Dem Gemeindekommando  obliegen im Rahmen der Unterstützung des Gemeindebrandmeisters insbesondere folgende Aufgaben:

    • Mitwirkung bei der Feststellung des Bedarfs an Geräten und technischen Einrichtungen für die Brandbekämpfung und die Durchführung von Hilfeleistungen.

    • Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsvorschlages der Gemeinde (Abschnitt: Freiw. Feuerwehr).

    • Überwachung der Pflege und Wartung der Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie Mitwirkung bei der Durchsetzung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Sicherheitsbestimmungen.

    • Mitwirkung bei der Aufstellung von örtlichen Alarmplänen und Plänen für die Löschwasserversorgung sowie deren laufender  Ergänzung.

    • Überwachung der laufenden Schulung der Mitglieder der Feuerwehr Emsbüren sowie Beratung bei deren Entsendung zu  Lehrgängen.

    • Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Übungen.

    • Entscheidung unter Beachtung der Mindeststärke und Gliederung Freiwilliger Feuerwehren im Lande Niedersachsen über die  Aufnahme eines Bewerbers, der in die Freiwillige Feuerwehr als aktives Mitglied oder als Mitglied in die Jugendabteilung  eintreten will; sowie über  die Überführung eines aktiven Mitgliedes in die Altersabteilung.