Nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz bedarf eine Umsiedlung oder Tötung eines Volkes der Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Eine fundierte Aufklärung und Beratung führt in 95% der Fälle zu einem Verbleib des Nestes an seinem Ort. In einigen Fällen ist ggf. eine Umsiedlung möglich. Selten ist die Abtötung des Volkes nötig.
Um eine umfassende Beratung der Hilfesuchenden zu gewährleisten und um Gesetzesübertretungen zu vermeiden, hat der Landkreis Emsland ein Hornissen- und Wespenbetreuernetz aufgebaut. Hierbei sind auch Kameraden unserer Feuerwehr zum Betreuer ausgebildet worden. Die in diesem Netz ehrenamtlich Tätigen können beim Landkreis Emsland (Telefon 05931/44-1575) oder der Gemeinde Emsbüren (Telefon 05903/9305-1057) erfragt werden. Die für die Beratung geschulten Betreuer werden sich um das weitere Vorgehen kümmern. Die Beratungen sind für den Bürger kostenfrei.